Staat verschenkt 614 Millionen Euro – wegen einer Sonderregel

t-online | Zehn Stiftungen haben im Jahr 2024 eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes beantragt – mit erheblichen Folgen für den Fiskus. Insgesamt wurden dadurch Steuern in Höhe von 614 Millionen Euro erlassen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

Quelle: t-online.

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